DLRG-Rettungsschwimmer Christian Buhk zum richtigen Verhalten am Wasser
HOISDORF Er ist bekannt aus Funk und Fernsehen: Zu hören war er bei NDR 90,3, beim Hamburg Journal arbeitet der Redakteur vor und hinter der Kamera. Seine Freizeit verbringt Christian Buhk vielfach an der inneren Lübecker Bucht – als Rettungsschwimmer. Mit dem Heimat-Echo sprach der Hoisdorfer über das sichere Baden.
Von Anja Krenz
DLRG-Mitglied wurde Christian Buhk mit 15 Jahren in Ahrensburg, wo er ein Jahr später auch seine Rettungsschwimmausbildung begann, weil er es „cool und sinnvoll“ fand. Die ehrenamtliche Tätigkeit wurde zu einer Leidenschaft und zu seinem großen Hobby. Um fit zu bleiben geht der 43-Jährige ein-, zweimal pro Woche ins „badlantic“ in Ahrensburg, denn „so ein Rettungsschwimmer muss ja trainiert sein“.
Maximal eine Armlänge
Auf die Frage, was man beachten sollte, bevor man schwimmen geht, antwortet Buhk: „Idealerweise geht man nur an bewachte Badestellen, weil immer etwas passieren kann.“ Das gelte für alle, egal, ob klein oder groß, Schwimmer oder Nichtschwimmer. Auch solle man immer im Rahmen seiner Möglichkeiten bleiben und wissen, „was man sich zutraut.“ Das gelte insbesondere für Männer, sagt Buhk aus Erfahrung. Die klassische Baderegel „mit vollem Magen nicht ins Wasser gehen“ habe weiterhin Bestand. Und gerade an heißen Tagen solle man vorsichtig hineingehen und den Körper langsam herunterkühlen, da der Kreislauf das sonst nicht mitmache.
Ein weiterer Punkt, den er betont: „Gewässer können sich verändern!“ In Flüssen wie der Elbe gebe es Sog, Strömung und Abbruchkanten. In Seen könnten Strudel auftreten, oder man könne sich in Schlingpflanzen verheddern. „Am Meer können sich Bedingungen noch schneller ändern als am Badesee. Deshalb bitte in der Nähe von oder am besten vor geöffneten Rettungsschwimmertürmen schwimmen!“
Eine große Bitte des stellvertretenden Vorsitzenden der DLRG-Gliederung Haffkrug-Scharbeutz e. V. ist, auf die Flaggensignale zu achten, die die Badesituation anzeigen: Die gelbe Flagge steht für eingeschränkten Badebetrieb – „nur wirklich geübte Schwimmer dürfen ins Wasser.“ Bei roten Flaggen herrscht Badeverbot, zum Beispiel wegen starker Unterströmungen oder ablandigem Wind. Seine Kollegen und er erlebten es bei roter Beflaggung jedes Jahr wieder: „Während wir jemanden aus dem Wasser ziehen, gehen die nächsten einen Meter von uns entfernt einfach wieder rein.“ Wer jemanden beobachtet, der zu ertrinken droht, sollte zunächst – sofern vorhanden – den Rettungsschwimmern Bescheid geben oder die 112 wählen und dem Ertrinkenden dann etwas Schwimmfähiges wie einen Ball zuwerfen, da man sich ansonsten möglicherweise selbst in Gefahr bringt.
Noch etwas ist dem zweifachen Vater extrem wichtig: „Eltern haben die Pflicht, auf ihre Kinder zu achten! Nur weil Rettungsschwimmer da sind, heißt das nicht, dass sie die Verantwortung abgeben dürfen.“ Und: Das Seepferdchen bedeutet nicht, dass ein Kind die nötige Schwimmbefähigung habe, um alleine im Wasser zu sein. „Eltern sollten immer maximal eine Armlänge von ihren Kindern entfernt sein!“ Er wisse, dass es durch Corona schwierig sei, aber: „Bringt Euren Kindern das Schwimmen bei!“ Sonst werde der Urlaub am Badesee oder am Strand sehr schnell sehr gefährlich.
Last modified: 29. Juli 2021