NABU bittet um Rücksicht auf die Vogelwelt
ALSTERTAL/WALDDÖRFER Überall in der Natur sind die Vögel nun wieder dabei, ihre Reviere abzugrenzen, einen Partner zu finden und Nester zu bauen. Deshalb ist es wichtig, die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken zu beachten. Seit dem 1. März gilt laut Bundesnaturschutzgesetz die Nist- und Brutzeit für Vögel. Bis zum 30. September sind daher Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, um die Tiere nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.
Von der Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Ausnahmen bilden nur schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Beim Heckenschnitt sollte die Natur dennoch nicht unnötig geschädigt werden. Der NABU Hamburg appelliert daher an Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien“, sagt Marco Sommerfeld, Referent für Vogelschutz beim NABU Hamburg. Zudem könnten in aufgeschichteten Reisighaufen aus abgesägtem Holz und Ästen der vergangenen Monate bereits erste Vögel mit dem Nestbau begonnen haben. Deshalb: Bitte liegen lassen. (red)
Last modified: 9. März 2022