Diese Förderungen und Fristen sollten Sie jetzt kennen – ein Überblick
Wissen über Förderungen und Fristen ist für Immobilieneigentümer und Bauherren bares Geld wert. Hier eine aktuelle Übersicht:
Baukindergeld nur noch bis Jahresende
Bauwillige Familien sollten schnell zugreifen, denn zum Jahresende läuft das Baukindergeld aus. Wer bis dahin einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschreibt oder die Baugenehmigung erhält, bekommt für jedes im Haushalt lebende Kind zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro vom Staat. Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das ein Zuschuss von immerhin 24.000 Euro. Voraussetzung: Es handelt sich um die erste selbstbezogene Immobilie und das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt mit einem Kind nicht über 90.000 Euro.
Satte Förderungen für klimafreundliches Heizen
Wer seine Ölheizung durch eine mit regenerativen Energien betriebene Anlage ersetzt, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten beantragen. Der Staat unterstützt aber nicht nur Modernisierer. Auch Bauherren werden belohnt, wenn sie in einen Neubau zum Beispiel eine Wärmepumpe integrieren mit einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Kosten. Wichtig: Die Förderungen müssen vor Durchführung der Maßnahmen beantragt werden.
Energetische Sanierung mit Steuerbonus
Für Modernisierer attraktiv ist seit Jahresbeginn auch der neue Steuerbonus für Einzelmaßnahmen einer energetischen Modernisierung. Wer den Austausch der Fenster, den Einbau moderner Lüftungsanlagen oder die Dämmung der Außenwände nicht über Zuschüsse oder Förderkredite, sondern aus Eigenmitteln finanziert, kann die Investitionen jetzt drei Jahre steuerlich absetzen. Insgesamt gibt es einen Steuerbonus von maximal 40.000 Euro. (spp-o)
Last modified: 17. Dezember 2020