HAMBURG Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November in Kraft und bedeutet eine neue Verpflichtung für Handwerksbetriebe Sie sind nun nach § 48 in manchen Fällen dazu verpflichtet, im Angebot auf eine obligatorische, kostenfreie Energieberatung hinzuweisen, die die Bauherren für ihre Vorhaben in Anspruch nehmen müssen. Diese Energieberatung wird von den Hamburger Energielotsen, die im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft tätig sind, angeboten: www.hamburg.de/energielotsen. Weitere Infos unter: Tel. 248 32 252 oder per E-Mail unter beratung@energielotsen.hamburg.de. (str)
Last modified: 17. Dezember 2020