HAMBURG Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben für 2021 unverändert, das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz in Hamburg weiterhin 470 Prozent, zuletzt war dieser 1996 erhöht worden. Für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) liegt der Hebesatz bei 225 Prozent, bei der Grundsteuer B weiterhin bei 540 Prozent. Die Hebesätze der Grundsteuer waren zuletzt 2004/2005 angepasst worden. In Hamburg erfolgt die Festsetzung der Hebesätze in jedem Jahr. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel betont, dass dies eine gute Nachricht für alle Steuerpflichtigen sei.
Last modified: 22. September 2021