So können sie unbeschwert sein
POPPENBÜTTEL Die Feiertage stehen vor der Tür und damit die Frage, was im Lockdown erlaubt ist. Es gilt weiter der Appell, nicht notwendige private Treffen zu vermeiden. Wer sich trotzdem treffen möchte, darf das bis zum 10. Januar nur mit Personen eines weiteren Hausstandes tun. Zusammen dürfen es nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. An den Weihnachtsfeiertagen sind Treffen im engsten Familienkreis mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus mehreren Haushalten erlaubt, soweit es sich um Familienangehörige und deren Haushaltsangehörige handelt. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
Die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) bleiben über Silvester und auch an Neujahr bestehen. Hier gibt es keine Ausnahme. (red)
Last modified: 23. Dezember 2020