Formsache – Die Sportkolumne von Sebastian Conrad
Das Verbot des organisierten Sports trifft vor allem Reha-Sportler sowie Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen hart. Friedhelm Julius Beucher, der Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes, berichtete mir jüngst, dass nahezu jeder zweite Mensch mit einem Handicap in Deutschland keinen Sport treibt. Eine überraschend hohe Anzahl, die durch die Corona-Pandemie weiter gesteigert wurde.
In Vereinen und fachlichen Einrichtungen dürfen, aufgrund der verschärften Lockdown-Maßnahmen, viele Reha-, Behinderten- und Integrative Sportangebote derzeit ebenfalls nicht stattfinden. Doch wie sieht es mit medizinisch begründeten Ausnahmen aus? Ich habe beim Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg nachgefragt und eine eindeutige Antwort erhalten: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Teilnahme an einem Sportkurs nach § 64 SGB IX aus medizinisch notwendigen Gründen verordnet, ist die private Verordnung auch gem. HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zulässig. Gut so!
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Last modified: 13. Januar 2021